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Der Immobilienerwerb

Der Immobilienerwerb

- Wie gehe ich vor?

Beim Immobilien-Kauf ist es empfehlenswert sich an einen Immobilienmakler zu wenden. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang die Broschüre des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, sie beinhaltet wichtige Informationen, die Ihnen die Vorbereitungen des Vertragsabschlusses zum Kauf der Immobilie erleichtern werden (http://www.europe-consommateurs.eu/fr/vos-droits/immobilier-et-location/).

Sie haben auch die Möglichkeit im Rahmen der deutsch-französischen Notarsprechstunden der INFOBEST PAMINA (Lauterbourg) mit einen Notar zu sprechen, um grundlegende Informationen zu erhalten: Jeweils am ersten Dienstag des Monats. Auch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl lädt zu solchen Sprechstunden ein, dort jeweils am zweiten Dienstag des Monats (Tel: 07851/991480).

 

 

- Die Hauptetappen

 

Schriftliche Mietverträge sind die Regel. In Ausnahmefällen können Mieter und Vermieter einen Mietvertrag mündlich abschließen. Ein schriftlicher Vertrag muss in allen Fällen die Namen der beiden Parteien (Vermieter/Eigentümer und Mieter), die angemieteten Räumlichkeiten (sowie - falls vorhanden - Erweiterungen des Mietobjektes, wie Garage, Parkplatz, Garten, ...), die Höhe der Miete (aufgeschlüsselt oder pauschal) und das Einzugsdatum beinhalten.