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Der Immobilienerwerb

Der Immobilienerwerb


Wenn Sie über eine Daueraufenthaltsbewilligung (Bewilligung von über einem Jahr) in der Schweiz verfügen und dort Ihren (Haupt-)Wohnsitz haben (Lebensmittelpunkt), haben Sie beim Erwerb von Immobilien dieselben Rechte wie die Schweizer (Inländerbehandlung).

Wenn Sie in der Schweiz zwar aufenthaltsberechtigt sind, aber nicht ihren Hauptwohnsitz hier haben, stehen Ihnen beim Kauf von Grundeigentum nur dann die gleichen Rechte zu, wenn Sie die Immobilie als Betriebsstätten-Grundstück (zum Zwecke der Berufsausübung) erstehen. Ein ausländischer Erwerber muss diese Immobilie aber nicht selbst oder durch sein eigenes Unternehmen nutzen, er kann sie auch vermieten oder verpachten.


Für den Erwerb einer Zweitwohnung oder einer Ferienwohnung brauchen Sie indes grundsätzlich eine Bewilligung.


Weitere Informationen, sowie ein Merkblatt über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland finden Sie unter http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/wirtschaft/grundstueckerwerb.html