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Familienleistungen

Familienleistungen

Das Kindergeld (allocations familiales) wird in Frankreich ab dem zweiten Kind - und ab dem dritten Kind als Festbetrag - gewährt, bis das Kind 20 Jahre (Berufsausbildung) bzw. 21 Jahre (Studium) alt ist. Die zuständige Stelle für diese Leistungen ist die Caisse d’allocations Familiales (CAF).

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article574

http://www.caf.fr/wps/portal/particuliers/catalogue/metropole/af

Ausführliche Informationen zu Familienzulagen können Sie unserer Rubrik „Familienleistungen“ entnehmen.