Diverses

Familienleistungen

Familienleistungen

Familienleistungen werden von den entsprechend zuständigen Kassen, den Caisses d'allocations familiales (CAF) an natürliche Personen ausgezahlt, vorausgesetzt, diese sind tatsächlich und dauerhaft Erziehungsberechtigte für mindestens zwei Kinder unter 20 Jahren. Die berufliche und die Einkommenssituation haben auf diese Zahlung keinen Einfluss.

Die von Kaufleuten und Handwerkern zu erhebenden Beitragszahlungen laufen seit dem 1. Januar 2008 alleinig über den RSI.

www.caf.fr