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Familienleistungen

Familienleistungen


Im Gegensatz zu Frankreich, werden die Familienzulagen in Deutschland ab dem ersten Kind ausgezahlt. Dafür verantwortlich ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit. Ihre Anträge auf Kindergeld reichen Sie bei der örtlichen Familienkasse ein. Eltern von Kindern, die nach dem 1. Januar 2007 geboren wurden, erhalten Elterngeld, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit zu Erziehungszwecken teilweise oder komplett niederlegen. Das Elterngeld deckt 67% des Einkommens ab, welches durch den Erziehungsurlaub nicht mehr erwirtschaftet werden kann. Sind die Kinder vor dem genannten Datum geboren, besteht Anspruch auf das Bundeserziehungsgeld.



Weitere Details können Sie unserer Rubrik „Familienleistungen" entnehmen