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Krankenversicherung und Mutterschaft

Krankenversicherung und Mutterschaft

Selbständige in Deutschland müssen, wie alle Bürgerinnen und Bürger, Mitglied in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung sein. Da sie in Deutschland allerdings nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, besteht lediglich die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen oder sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig gesetzlich zu versichern. Die Möglichkeit einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung besteht, wenn Sie zuvor in Deutschland sozialversicherungsrechtlich beschäftigt waren und eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt wurde.

Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, sollte auf Leistungsunterschiede geachtet werden. Insbesondere ist nicht zwingend eine Krankentagegeldversicherung im Versicherungsschutz mit inbegriffen. Selbständige sollten sich im Vorfeld über die verschiedenen Tarife erkundigen.
Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst der Versicherungsschutz grundsätzlich keinen Krankentagegeldanspruch. Es besteht dann die Möglichkeit, sich über einen Wahltarif abzusichern oder eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Krankenkassen.

Weitere Informationen finden Sie auf folgendem Link:
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruendungswissen/versicherung/03425/index.php

Während der Schwangerschaft und einer eventuellen Betreuung des Kindes nach der Geburt sind Sie weiter beitragspflichtig. Welche Leistungen die Krankenversicherung während der Schwangerschaft anbietet, sollten Sie vor Abschluss eines Versicherungsvertrages mit der Versicherung klären.