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Krankenversicherung und Mutterschaft

Krankenversicherung und Mutterschaft

Die Krankenkassen machen grundsätzlich keinen Unterschied zwischen selbstständig und unselbstständig Erwerbenden.
Für selbstständig Erwerbende ist die Unfallversicherung nach UVG freiwillig, für die Mitarbeitenden jedoch obligatorisch. Das gilt auch für mitarbeitende Familienmitglieder, sofern diese Barlohn beziehen und/oder AHV-Beiträge leisten.

Die Krankenkasse deckt die Kosten von Krankheit und Unfall, sofern keine spezielle Unfallversicherung vorhanden ist (Grundversicherung obligatorisch, Zusatzversicherungen freiwillig).

Der arbeitsrechtliche Mutterschutz gilt in der Schweiz explizit für Arbeitnehmerinnen und nicht für Selbstständigerwerbende.

► Zu den Leistungen der Krankenversicherung bei Mutterschaft kontaktieren Sie am besten Ihren Versicherungsträger, oder Sie konsultieren das Merkblatt "Sie fragen - wir antworten; Die obligatorische Krankenversicherung kurz erklärt", herunterladbar unter
http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00316/index.html?lang=de.