Arbeitslosigkeit

Kann ich auch mit mehr als 60 Jahren Arbeitslosengeld beziehen?

Kann ich auch mit mehr als 60 Jahren Arbeitslosengeld beziehen?

 

Wenn Sie nicht die Anzahl Quartale nachweisen können, die für die Gewährung einer Vollrente durch einen Rentenversicherungsträger notwendig ist, was im Allgemeinen bei Grenzgängern der Fall ist, so können Sie unter gewissen Bedingungen Arbeitslosengeld erhalten.

 

Hinweis: Erhalten Sie Arbeitslosengeld seit mindestens 365 Tagen und sind Sie im Jahr 2009 60 ½ Jahre alt bzw. im Jahr 2010 61 Jahre bzw. im Jahr 2011 61 ½? Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Beibehaltung des Arbeitslosengeldes bis zur Realisierung der vorgeschriebenen Anzahl Quartale für die Gewährung einer Rente durch einen Rentenversicherungsträger beantragen und das bis zu einem Alter von maximal 65 Jahren. Zur Beantragung der Beibehaltung des Arbeitslosengeldes wenden Sie sich an Ihre Pôle emploi-Außenstelle.

 

Achtung, ab 1. Juni 2011 wird ein neuer Rahmenvertrag über die Arbeitslosenversicherung geschlossen, der veränderte Regelungen zum Leistungsbezug festlegen wird. Einzelheiten der Neuregelung sind bis heute noch nicht bekannt!