Umzug ins Nachbarland

Habe ich in Deutschland ein Wahlrecht?

Habe ich in Deutschland ein Wahlrecht?

Für folgende Wahlen haben Sie innerhalb der EU die gleichen aktiven und passiven Wahlrechte wie die Einwohner des jeweiligen Landes:

 

  • die Kommunalwahlen: Sie verlieren nicht automatisch das Wahlrecht in Ihrem Heimatland, wenn Sie an einer Kommunalwahl im Ausland teilnehmen
  • Europawahlen: Sie müssen sich in die jeweilige Wählerliste eintragen lassen, mit diesem Vorgang erlischt Ihr europäisches Wahlrecht automatisch in allen anderen Ländern der Union

 

Um auch im Ausland an den Wahlen teilnehmen zu können, müssen Sie auf der Wählerliste des Konsulates eingeschrieben sein. Dies erlaubt Ihnen, an den Präsidentschaftswahlen, an Referenden und an den Wahlen zur Versammlung der Auslands-Franzosen (spezielle Wahl für Franzosen, die sich im Ausland niedergelassen haben) zu partizipieren. Für weiterführende Informationen können Sie bspw. die Homepage des französischen Generalkonsulats in München konsultieren: http://www.botschaft-frankreich.de/konsulate/spip.php?rubrique5