Umzug ins Nachbarland

Habe ich in Frankreich ein Wahlrecht?

Habe ich in Frankreich ein Wahlrecht?

Sie haben, wenn Sie in Frankreich ansässig sind, dieselben Stimmrechte wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes und zwar für folgende Wahlen:

  • Wahl der europäischen Abgeordneten: Sie dürfen an dieser Wahl nur einmal teilnehmen. Sie müssen sich also entscheiden in welchem Land (Heimatland oder Aufnahmeland) Sie wählen möchten.
  • Wahl der „conseillers municipaux“ (Stadtverordnete)


Um wählen zu dürfen müssen Sie gesetzlich wahlberechtigt und auf der Wählerliste eingetragen sein. Weitere Informationen unter:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N47.xhtml?&n=Elections&l=N4  ( auf französisch) oder beim Rathaus.


Für Auslandsdeutsche, die sich ständig außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und über keinen Wohnsitz im Bundesgebiet verfügen, besteht die Möglichkeit an Bundestagswahlen per Briefwahl teilzunehmen. Weiterführende Informationen unter:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Wahl/Wahlen.html