Diverses

Spezialfälle der Entsendung

Spezialfälle der Entsendung

In Frankreich

Wie in anderen Ländern auch wird in Frankreich wird Entsendung durch die EU-Verordnung 96/71/CEE geregelt:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31996L0071:FR:HTML

 

Als Entsandter gilt danach, wer während einer begrenzten Zeitspanne (maximal 12 Monate, höchstens einmal verlängerbar) in einem andern Staat als demjenigen seines Arbeitgebers erwerbstätig ist. Während der Entsendung bleibt der Entsandte dem Sozialversicherungsrecht des Entsendestaates unterstellt, Allerdings müssen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Empfangsstaates beachtet werden.

 

Weitere Informationen zur Entsendung finden Sie auf folgenden Seiten:

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F55.xhtml?&n=Etranger%20-%20Europe&l=N19804&n=Fran%C3%A7ais%20%C3%A0%20l%27%C3%A9tranger%20&l=N20273&n=Travailler%20%C3%A0%20l%27%C3%A9tranger&l=N452

 

in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht:

http://www.ameli.fr/employeurs/vos-demarches/detachement-a-l-etranger/index.php

 

in steuerlicher Hinsicht:

http://www.travail-solidarite.gouv.fr/IMG/pdf/dilti-ETTE-International-F.pdf

 

Jene Entsandte, welche nicht mehr in Frankreich wohnen, können sich zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung an das Centre des Impôts des Non-Résidents in Noisy le Grand wenden.

 

 

In Deutschland
Sie erhalten viele Informationen zur Entsendung auf folgender Website:

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/ArbeitenAusland.html

 


In der Schweiz
Allgemeine Informationen zum Thema Entsendung finden Sie unter anderem auf folgender Seite:
http://www.entsendung.ch/cms/content/willkommen_de

Unter dem folgenden Link können Sie sodann ein Merkblatt zur Sozialversicherungspflicht im Falle einer Entsendung herunterladen:
http://www.bsv.admin.ch/vollzug/documents/index/category:130/lang:deu