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Sozialabgaben

Sozialabgaben

Um die Leistungen der Sozialversicherung zu finanzieren, werden Beiträge erhoben. Sie werden von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern bezahlt:

 

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* Die EO finanziert die Mutterschaftsentschädigung sowie den Erwerbsersatz während schweizerischem Militär- und Zivildienst.
** Bei manchen Betrieben übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge.
*** Die Krankentaggeldversicherung ist nicht obligatorisch, existiert aber in den meisten
Firmen. Der Arbeitgeber gibt darüber Auskunft.
**** Jeder Versicherte ist dafür verantwortlich, sich bei einem Krankenversicherer anzumelden. In der Schweiz ist die Grundversicherung (Kopfprämie) obligatorisch.



Für die Arbeitnehmer betragen die Beiträge im Durchschnitt 15% des Bruttolohns (exkl. Prämien der Krankenversicherung), sie werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Das Bruttoeinkommen ist je nach Versicherungsart nicht unbegrenzt beitragspflichtig, sondern es wird nur teilweise herangezogen.

 

► Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber.