Diverses

Arbeitslosigkeit

Arbeitslosgkeit

Von Unternehmern wird kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag erhoben; sie sind lediglich mit dem Arbeitgeberanteil beitragspflichtig.
Das Versicherungssystem für nicht-lohnabhängige Arbeitnehmer umfasst weder die Arbeitslosenversicherung noch die Versicherung gegen Arbeitsunfälle.
Selbständig Tätige können sich freiwillig und privat gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Die Arbeitgeberverbände haben zwei Instanzen eingerichtet, die den Unternehmern eine Arbeitslosenversicherung auf freiwilliger Basis anbieten können:

GSC
42 avenue Grande Armée
75017 Paris
Tél : 01 45 72 63 10
http://www.gsc.asso.fr

APPI
25 boulevard de Courcelles
75008 Paris
Tél : 01 45 63 92 02
http://www.appi-asso.fr