Diverses

Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit

Selbstständig Erwerbende können sich grundsätzlich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern - auch nicht freiwillig.


Mitarbeitende Inhaber von AG und GmbH gelten als Angestellte und sind deshalb besser gestellt. Dazu müssen aber 2 Voraussetzungen erfüllt sein:
► Der Lohn muss tatsächlich ausbezahlt worden sein.
► Die entsprechenden Beiträge an die Sozialversicherungen müssen bezahlt worden sein.

 

Quelle: http://www.kmu.admin.ch/themen/00208/00225/index.html?lang=de