Heirat und Familie

Wieviel Zeit im Voraus muss man einplanen?

Wieviel Zeit im Voraus muss man einplanen?

Die Trauung kann frühestens 10 Tage und spätestens 3 Monate nachdem der Abschluss des Vorbereitungsverfahrens mitgeteilt wurde, stattfinden (Art. 100 ZGB).

Wie lange die Prüfung des Heiratsgesuches bedarf, kann nicht allgemein beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an das zuständige Zivilstandsamt.