Gesundheit

Das Krankenversicherungssystem in Deutschland

Das Krankenversicherungssystem in Deutschland

Das deutsche Krankenversicherungssystem unterteilt sich in gesetzliche und in private Krankenversicherungen. Zu den gesetzlichen Krankenversicherungen gehören AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse), IKK (Innungskrankenkasse), Ersatzkassen (z.B. Barmer, DAK, Techniker) und Betriebskrankenkassen (BKK). Als Angestellter sind Sie bis zu einer bestimmten Verdienstgrenze pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Verdienstgrenze ändert sich jährlich und liegt im Jahr 2011 bei einem Bruttojahresverdienst von 49.500 €. Wenn Ihr Verdienst über dieser Grenze liegt, können Sie entweder eine private Krankenversicherung wählen, oder - sofern Sie die entsprechenden Vorversicherungszeiten erfüllen - freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Auch als Selbständiger oder als Beamter sind Sie nicht pflichtversichert, sondern können entweder - wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen - freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, oder eine private Krankenversicherung wählen. Ob Sie pflichtversichert sind, oder ob Sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden können, ist im Sozialgesetzbuch V geregelt. Ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, erfragen Sie am besten direkt bei einem gesetzlichen Krankenversicherer. Zur privaten Krankenversicherung im Sozialrecht finden Sie weitere Informationen unter: http://www.pkv.de/publikationen/info_broschueren/der_private_krankenversicherungsschutz_im_sozialrecht.pdf


Bei welcher Krankenversicherung Sie Sich versichern wollen, können Sie selbst wählen. Einen Krankenversicherungsvergleich finden Sie unter: http://www.versicherungsvergleich.de/krankenversicherungsvergleich.php