Gesundheit

Das Krankenversicherungssystem in der Schweiz

Das Krankenversicherungssystem in der Schweiz

In der Schweiz besteht grundsätzlich ein Krankenversicherungsobligatorium für alle Personen. Die Anbieter sind Krankenversicherungsunternehmen, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen. Jede Person ist jedoch selbst verpflichtet, dem Obligatorium nachzukommen und eine Krankenversicherung abzuschließen.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Bei Unfällen springt die Krankenversicherung allerdings nur dann ein, wenn die versicherte Person über keine andere (obligatorische oder private) Versicherungsdeckung verfügt.

Ein Teil der Behandlungskosten geht zulasten der Versicherten. Jeder Versicherte, der älter als 18 Jahre alt ist, muss eine Selbstbeteiligung, die sog. ordentliche Franchise in Höhe von mindestens 300 CHF pro Jahr zahlen. In manchen Versicherungsmodellen werden auch reduzierte Versicherungsprämien angeboten, bei denen höhere Franchisen anfallen. Außerdem entfällt auf den Versicherten stets ein Selbstbehalt von 10 Prozent des verbleibenden Rechnungsbetrages, jedoch bis zu einem Maximum von 700 CHF pro Jahr (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 350 CHF). Auch bei Krankenhausaufenthalten können Kosten für die Versicherten anfallen. Von der Kostenbeteiligung ausgenommen sind grundsätzlich alle Leistungen in Zusammenhang mit einer normal verlaufenden Schwangerschaft.

 

► Weitere Informationen unter:
http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00263/00264/02427/index.html?lang=de