- Die 4 INFOBESTen
-
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein seit ihrer Entstehung vor fast 40 Jahren - Chronologie -
- Grenzüberschreitende Einrichtungen am Oberrhein
-
Gremien und Kontakte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein
- Deutsch-Französisch-Schweizerische Regierungskommission für nachbarschaftliche Fragen
- Deutsch-Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz
- Oberrheinrat
- Begleitender Ausschuss INTERREG Oberrhein Mitte-Süd
- Lenkungsausschuss Eures-T Oberrhein
- Trinationaler Eurodistrict Basel (TEB)
- Eurodistrikt Region Freiburg/ Centre et Sud Alsace
- Eurodistrict Strasbourg-Ortenau
- Eurodistrict REGIO PAMINA
- Hochrheinkommission
- Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern am Oberrhein
- Handwerkskammern am Oberrhein
- Europäische Konföderation der Oberrhein-Universitäten EUCOR
- Weitere grenzüberschreitende Projekte im Bereich Forschung und Bildung
- EU-Förderprogramme
- Interreg
-
Länderinfos F - D - CH - EU
-
Die Europäische Union
- Geschichtliche Entwicklung der EU
- Mitglieder der Europäischen Union
- Der Rat der Europäischen Union
- Der Europäische Rat
- Die Europäische Kommission
- Das Europäische Parlament
- Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH)
- Weitere Institutionen der EU
- Kompetenzen der EU und Kompetenzverteilung innerhalb der EU
- Kompetenzverteilung und Aktivitäten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Eckdaten EU 2008
- Frankreich
- Deutschland
- Die Schweiz
-
Die Europäische Union
-
Themengebiete
- Umzug ins Nachbarland
- Bildung und Ausbildung
- Heirat und Familie
- Arbeit
-
Arbeitslosigkeit
- Ich bin vollarbeitslos und lebe in Frankreich
- Ich bin vollarbeitslos und lebe in Deutschland
- Ich bin vollarbeitslos und lebe in der Schweiz
- Wie bin ich während der Dauer der Arbeitslosigkeit sozialversichert?
- Ich bin arbeitslos und plane ins Nachbarland umzuziehen
- Ich bin von Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehendem Arbeitsausfall betroffen
- Wie finde ich eine neue Arbeitsstelle?
- Gesundheit
- Familienleistungen
-
Renten
- Altersrenten
- Renten wegen Erwerbsunfähigkeit / Invalidität
- Hinterbliebenenrenten
- Zusatzrenten / Betriebliche Altersversorgung
- Wo stelle ich den Rentenantrag?
- Kann ich neben der Rente Arbeitseinkommen beziehen?
- Arbeitslosengeld und Rentenbezug
- Wie bin ich als Rentner krankenversichert?
- Wie wird meine Rente besteuert?
- Steuern, Abgaben und Zölle
- Fahrzeuge und Verkehr
- Diverses
- Dokumentation
Empfang > INFOBEST Empfang > Länderinfos F - D - CH - EU > Die Europäische Union > Kompetenzen der EU und Kompetenzverteilung innerhalb der EU
Die Europäische Union
- Geschichtliche Entwicklung der EU
- Mitglieder der Europäischen Union
- Der Rat der Europäischen Union
- Der Europäische Rat
- Die Europäische Kommission
- Das Europäische Parlament
- Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH)
- Weitere Institutionen der EU
- Kompetenzen der EU und Kompetenzverteilung innerhalb der EU
- Kompetenzverteilung und Aktivitäten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Eckdaten EU 2008
Kompetenzen der EU und Kompetenzverteilung innerhalb der EU
Kompetenzen der EU und Kompetenzverteilung innerhalb der EU
Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss von 27 Ländern Europas, mit dem Gesamtziel der Europäischen Einigung. In den letzten Jahren wurde im Bereich der Europäischen Gemeinschaft das Schwergewicht der Aktivitäten auf die Solidaritäts- und Innovationspolitik; somit Themen wie den Binnenmarkt, Regionalhilfen, den Außenhandel, die Agrarpolitik, die Gesundheits- und Sozialpolitik, technische Innovationen und Umweltschutz. Was die Innen- und Rechtspolitik betrifft, so wurde vor allem die Einwanderungs- und Asylpolitik, die Drogenpolitik, die polizeiliche Zusammenarbeit und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität thematisiert. Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik standen die Menschenrechte, die Friedenserhaltung, humanitäre Hilfe sowie die Abrüstung im Vordergrund.Die sachlichen Zuständigkeiten innerhalb der EU sind beim Europäischen Rat, Ministerrat, Kommission und dem Europäischen Parlament grundsätzlich nicht eingeschränkt. D.h. jede dieser Institutionen kann sich grundsätzlich mit allen gesamteuropäischen Themen befassen.
