Arbeitslosigkeit

Bedingungen des Leistungsbezugs

Bedingungen des Leistungsbezugs

Das Recht auf ALE hängt von folgenden Anspruchsvoraussetzungen ab:

Als ganz oder teilweise Arbeitsloser müssen Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Erstanmeldung mindestens zwölf Monate unselbständig gearbeitet haben. Sollten Sie zuletzt selbständig gearbeitet haben oder Kinder unter zehn Jahren erzogen haben, müssen Sie in den letzten vier Jahren mindestens zwölf Monate unselbständig gearbeitet haben.

In einem EU/EFTA-Staat erworbene Beitragszeiten werden angerechnet, wenn Sie nach der Einreise in die Schweiz eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben.

Bei fehlender Beitragszeit sind Sie unter anderem versichert, wenn Sie während insgesamt mehr als zwölf Monaten nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen konnten wegen:

  • Ausbildung, sofern Sie mindestens während zehn Jahren Ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten;
  • Krankheit, Unfall oder Mutterschaft, sofern Sie während dieser Zeit Ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten;
  • Aufenthaltes in einer schweizerischen Strafanstalt;
  • Arbeitsaufenthaltes von über einem Jahr ausserhalb eines EU/EFTA-Staates.


Beitragsfrei sind Sie auch, wenn Sie aus nachfolgenden oder ähnlichen Ereignissen gezwungen sind, eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder zu erweitern, das Ereignis nicht mehr als ein Jahr zurück liegt und Sie bei Eintritt des Ereignisses Ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten:

  • Ehescheidung oder Trennung,
  • Tod oder Invalidität des Ehegatten oder der Ehegattin,
  • Wegfall einer IV-Rente.

 

 

Quelle: www.treffpunkt-arbeit.ch