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Urlaub

Urlaub

►► Habe ich Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Dauer von 30 Tagen.
Ein Arbeitnehmer, der an 10 Arbeitstagen beim selben Arbeitgeber gearbeitet hat, hat Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub pro Arbeitsmonat.
In Tarifverträgen gibt es Sonderregeln  für Frauen, Jugendliche unter 21 Jahren, und Regeln entsprechend dem Alter und der Vorbeschäftigungszeit der Arbeitnehmer.
Die Festlegung des Urlaubs gehört zu den Vorrechten des Arbeitgebers im Rahmen seines Direktionsrechts. Die Nichteinhaltung der Urlaubfestlegung von dem Arbeitnehmer wird unter Umständen als schwerer Verstoß betrachtet.


►► Wird ein Urlaubsentgelt gewährt?


Ja. Dieses wird in Höhe eines 1/10 des gesamten Bruttoarbeitsentgelts gewährt, welches im Vergleichszeitraum verdient wurde.

►► Was passiert, wenn ich während des Urlaubs krank werde?


Nach der Rechtsprechung, wird der Verlauf des Urlaubs wegen der Krankheit nicht unterbrochen. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet dem Arbeitnehmer den Rest des Urlaubs im Nachhinein zu bewilligen (es sei denn im Tarifvertrag existieren günstigere Bestimmungen)

 

►► Kann ich Urlaub aufgrund eines familiären Ereignisses bekommen?

 

- 4 Tage für die Hochzeit des Arbeitnehmers;
- 3 Tage für jede Geburt der eigenen Kinder oder eines Adoptivkindes, wenn der Arbeitnehmer mit dem Kind im selben Haushalt lebt;
- 2 Tage für den Tod des Ehegatten oder eines Kindes;
- 1 Tag für die Hochzeit eines Kindes;
- 1 Tag für den Tod des Vaters, der Mutter, des Schwiegervaters, der Schwiegermutter, des Bruders oder der Schwester.
(L3142-1 CT)
Diese außerordentlichen Arbeitsbefreiungen werden als effektive Arbeitstage betrachtet und haben keine Lohnkürzung zur Folge.