Heirat und Familie

Die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung

Die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung

Infolge der Scheidung werden die Güter der Eheleute aufgeteilt; die Geschiedenen müssen für ihren Unterhalt selbst aufkommen. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann von seinem früheren Ehepartner einen Unterhaltsbeitrag (Alimente) verlangen. Der Unterhaltsbeitrag wird vom Gericht oder von den Eheleuten in einer dem Gericht zur Genehmigung vorzulegenden Vereinbarung festgesetzt. Bleibt die Zahlung des Unterhalts aus, können Sie sich an die Vormundschaftsbehörde oder an eine andere vom Kanton bezeichnete Stelle wenden, welche Ihnen bei der Einziehung der Alimente hilft. Unter gewissen Voraussetzungen, insbesondere wenn Kinder vorhanden sind, kann das Gericht entscheiden, die Familienwohnung dem einen Elternteil zuzuteilen, selbst wenn letzterem keine Rechte an dieser Wohnung zustanden. Die während der Ehe von beiden Eheleuten gezahlten AHV-Beiträge werden geteilt (System des Splittings). Geschiedene können nicht mehr voneinander erben; somit wird ein Testament oder ein Erbvertrag erforderlich, wenn man der früheren Ehefrau oder dem früheren Ehemann dennoch etwas hinterlassen möchte.

 

 

Quelle: http://www.ch.ch/private/00029/00034/00245/00276/index.html?lang=de