Geschichtliche Entwicklung der EU

Geschichtliche Entwicklung der EU

Die EU basiert auf den Verträgen zur Gründung der drei europäischen Gemeinschaften in den fünfziger Jahren sowie verschiedenen Vertragsergänzungen. Diese drei Gemeinschaften sind die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS / Montanunion), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG / Gemeinsamer Markt) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EAG / Euratom).

Die erste Vertragsrevision erfolgte mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) von 1986, mit der unter anderem der seit dem 1. Januar 1993 geschaffene europäische Binnenmarkt beschlossen wurde. Mit den Verträgen von Maastricht von 1991/1992 kam es zu einer zweiten grundlegenden Revision. Diese bildet die Grundlage für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion und weitere politische Integrationsschritte (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik). Im Vertrag von Amsterdam 1997, wurde die Union erneuten Reformen unterzogen. Die Entwicklung der grenzüberschreitenden Probleme (Kriminalität, Asylfragen) bewog die Mitglieder der EU, den größten Teil der bisherigen Zusammenarbeit in Justiz- und Innenpolitik (Fragen der Grenzkontrolle, der Einwanderungs- und der Asylpolitik) fortan im Rahmen der Gemeinschaftsstrukturen anzugehen. Daneben wurde als weitere wichtige Neuerung das "Amt des hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" geschaffen.

Im Dezember 2002 fiel in Kopenhagen die Entscheidung 10 weitere Länder zum 1 Mai 2004 den Beitritt zur EU zu ermöglichen Der am 26. Februar 2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza trat am 1. Februar 2003 in Kraft. Er bewirkt weitere Änderungen am EU-Vertrag und den EG-Verträgen: Änderung der Arbeitsweise der EU-Organe und Institutionen; das Abstimmen mit qualifizierter Mehrheit (anstatt Einstimmigkeit) wird in vielen Bereichen der EU-Beschlussfassung zur Regel.

Am 10 Juli 2003 schloss der Konvent über die Zukunft Europas die Arbeiten an der EU-Verfassung ab. Diese wurde am 29.0ktober 2004 in Rom angenommen, jedoch wurde sie bei einer Volksabstimmung in Frankreich und Holland abgelehnt und konnte nicht ratifiziert werden.

Zum 1. Januar 2007 erhöhte sich die Mitgliederzahl der EU durch den Beitritt der Länder Rumänien und Bulgarien auf 27 Mitgliedsstaaten.

Nach langen Verhandlungen wurde am 18/19 Oktober 2007 der EU-Reformvertrag als überarbeitete Version der EU- Verfassung durch den EU Gipfel ratifiziert. Der Vertrag regelt unter anderem, dass ab 2014 ein neues Abstimmungsverfahren, die sog. ,,doppelte Mehrheit" eingeführt wird, es zukünftig einen europäischen Außenminister geben wird, die Zahl der EU-Kommissare von 27 auf 15 reduziert wird und der EU-Rat für jeweils zweieinhalb Jahre von einem Präsidenten geführt wird.


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