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Sozialversicherung und Sozialabgaben

Sozialversicherung und Sozialabgaben

Die EU-Verordnung 883/2004 (noch nicht in der Schweiz gültig), welche die verschiedenen Sozialsysteme koordiniert, hat zum Ziel, dass eine Person, die in einem Mitgliedstaat der EU wohnt und in einem anderen Mitgliedstaat der EU arbeitet, sich nicht in einer schlechteren Lage befindet als eine Person, die stets in ein und demselben Staat gewohnt und gearbeitet hat.

Nach Art.11 (3) der EWG Verordnung 883/2004 unterliegt eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaates der EU abhängig beschäftigt ist, den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften dieses Staates, auch wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt. Das bedeutet, dass die Person im Beschäftigungsland sozialversicherungspflichtig ist.

Weitere informationen, je nachdem in welcher konkreten Situation Sie sich befinden, finden Sie nebenstehend.