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Die Gründung eines Vereins in Deutschland

Die Gründung eines Vereins in Deutschland

 

In Deutschland werden die ehrenamtliche Mitarbeit und das persönliche Engagement in Vereinen groß geschrieben. Die Betätigungsfelder reichen vom Sport bis zur Kultur, vom Brauchtum bis zum Umweltschutz.

 

Nicht jeder Zusammenschluss mehrerer Personen ist ein Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Den Verein macht aus, dass sich in ihm

  • mehrere Personen
  • auf eine gewisse Dauer
  • zu einem gemeinsamen Zweck
  • unter einem gemeinsamen Namen verbinden,
  • der Verein durch einen Vorstand vertreten wird und
  • der Fortbestand des Vereins vom Wechsel der Mitglieder unabhängig sein soll.

 

Ohne Rücksicht darauf, ob der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll oder nicht, ist für jeden Verein zwingend vorgeschrieben,

  • dass der Verein einen Vorstand hat,
  • dieser Vorstand nicht vollständig von der Vertretung des Vereins ausgeschlossen ist und
  • eine Minderheit der Mitglieder die Einberufung der Mitgliederversammlung verlangen kann.

Die Gründung des Vereins setzt die Vereinbarung einer Vereinssatzung zwischen den Gründern zwingend voraus.

 

Mitgliedschaft in einem Verein

Im Falle des Eintritts handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Verein und dem neuen Mitglied. Minderjährige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in einen Verein eintreten wollen, müssen - von Ausnahmefällen abgesehen - von ihren Erziehungsberechtigten vertreten werden.

Die Satzung des eingetragenen Vereins muss Bestimmungen über den Ein- und Austritt der Vereinsmitglieder treffen. Mitglied des Vereins ist, wer den Verein mitgründet oder später in den Verein eintritt. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist nach der gesetzlichen Regel nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden.

Durch den Eintritt in den Verein wird das neue Mitglied Träger von Rechten und Pflichten. Diese ergeben sich entweder aus der Satzung oder beispielsweise aus Benutzungsordnungen, die häufig von Sportvereinen erlassen werden. Zudem verpflichtet sich das neue Vereinsmitglied, die mit der Mitgliedschaft verbundenen Beitragspflichten zu erfüllen.

 

Quelle: http://www.service-bw.de/