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Die Gründung eines Vereins in der Schweiz

Die Gründung eines Vereins in der Schweiz

Anzahl und Bedeutung

Über die Anzahl der Vereine in der Schweiz kann nur spekuliert werden, da keine Registrierungspflicht besteht. Vereine sind jedoch neben der Aktiengesellschaft zahlenmäßig die wichtigste Rechtsform des Landes.

Dem Verein kommt in der Schweiz historisch eine große Bedeutung zu. Durch die einfache Organisationsform des Vereins konnten über die Kantons- und Sprachgrenzen hinaus schnell und unbürokratisch Gemeinschaften gegründet werden. Dies beschleunigte den Prozess zur Bildung eines gesamtschweizerischen Gemeinschaftsgefühls.

 

 

Vereinsrecht

Die rechtlichen Grundlagen zum Verein finden sich im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB). Der Verein erlangt mit der Gründung Rechtsfähigkeit. Dazu müssen zumindest zwei Personen Statuten erstellen und die Organe bestellen. Der Verein wird dadurch zur juristischen Person. Zwar darf ein Verein nur ideeller und gemeinnütziger Natur sein, darf jedoch zur Erreichung des Vereinsziels ein Gewerbe betreiben. Die Statuten müssen Auskunft geben über den Zweck, die Mittelbeschaffung und die Organisation des Vereins.

Soweit es daraus keine zwingenden Vorschriften gibt, kann in den Statuten alles frei geregelt werden. Wird in diesen etwas nicht geregelt, gelten automatisch die entsprechenden Passagen aus dem ZGB. Folgende Grundsätze sind vom Gesetz her zwingend:

  • Der Vorstand - welcher mindestens ein Mitglied umfasst - und die anderen Organe dürfen ausdrücklich nur das tun, was ihnen gemäß Statuten erlaubt ist. Alle anderen Beschlüsse müssen von der Vereinsversammlung gefällt werden.
  • Jedes Mitglied kann einen Beschluss, welcher die Statuten oder geltende Gesetze verletzt, vor Gericht anfechten, falls das Mitglied dem Beschluss vorher nicht zugestimmt hat.
  • Eine Änderung des Vereinszwecks darf keinem Mitglied aufgezwungen werden. Das heißt dass der Zweck nur per einstimmigem Beschluss aller Mitglieder geändert werden kann.
  • Ein Fünftel der Mitglieder kann jederzeit eine außerordentliche Vereinsversammlung einberufen, etwa zwecks Abwahl des Vorstands. Es ist im Gesetz nicht geregelt, wie häufig eine Mitgliederversammlung stattfinden muss. In der Regel findet sie einmal pro Jahr statt.

 

Das Vereinsrecht ist in der Schweiz gesetzlich im Personenrecht geregelt, genauer: in den Artikeln 52 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), http://www.admin.ch/ch/d/sr/c210.html