Renten

Arbeitslosengeld und Rentenbezug

Renten und Arbeitslosengeld

Grundsätzlich gilt: Rentenbezug kann den Bezug von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) ausschließen! Informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Kasse.

 

Sie wohnen in Deutschland und beziehen deutsches Arbeitslosengeld:

Ein Rentenbezug schließt die Zahlung von Arbeitslosengeld zwar nicht grundsätzlich aus - allerdings muss die Rentenart berücksichtigt werden: Teilrenten und Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Vollrenten (wegen Alter oder Erwerbsminderung) schließen den Bezug von Arbeitslosengeld aus.

 

Sie wohnen in Frankreich und beziehen französisches Arbeitslosengeld:

Eine begrenzte Kumulierung mit rentenähnlichen Einkommensersatzleistungen ist möglich, beispielsweise mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit aus Deutschland oder einer Invalidenrente der Kategorie I aus Frankreich. Für ältere Arbeitslose, die in Frankreich schon ihre Rente beziehen können, die aber auch Rentenansprüche in Deutschland erworben haben, kann unter Umständen gleichzeitig Arbeitslosengeld und die französische Rente (unter Anrechnung) bezogen werden. Dieser „mantien des droits" („Beibehaltung der Ansprüche") gilt solange, bis die Rente ohne Abzüge aus Deutschland ausbezahlt wird, längstens aber bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres. Sie sollten sich beim zuständigen Pôle Emploi informieren!

 

Sie wohnen in der Schweiz und beziehen schweizerisches Arbeitslosengeld:

Es finden die Bestimmungen zur so genannten Überentschädigung Anwendung.