Renten

Kann ich neben der Rente Arbeitseinkommen beziehen?

Renten und Arbeitseinkommen

Deutsche Renten:

Auf den Zahlbetrag einer Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze wirkt sich das neben der Rente erzielte Einkommen nicht aus. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze wird eine Altersrente dagegen nur dann gezahlt, wenn der Hinzuverdienst bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreitet.

Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. Erwerbsminderungsrente darf ohne Auswirkung auf den Rentenanspruch bis zu 400 € (brutto) im Monat hinzuverdient werden; darüber hinaus gelten jeweils individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die vom Rentenversicherungsträger für jeden Rentner gesondert berechnet werden müssen.

Bei den Hinterbliebenenrenten gelten keine festen Hinzuverdienstgrenzen. Das neben solchen Renten bezogene Einkommen wird jedoch in der Regel zu 40 % auf die Rente angerechnet, soweit es den jeweils maßgebenden Freibetrag übersteigt.

 

Französische Renten:

Altersrenten können unter bestimmten Bedingungen mit Erwerbseinkommen kumuliert werden, beispielsweise wenn die Tätigkeit beim letzten Arbeitgeber beendet wurde und die Rente mit einem Einkommen aus einer neuen Tätigkeit kumuliert wird. Eine Kumulierung mit einem Einkommen aus dem Ausland ist ebenfalls möglich.

Invaliditätsrente: Kumulierung möglich, wenn die Summe aus Rente und Arbeitseinkommen in zwei aufeinander folgenden Quartalen das durchschnittliche Quartalseinkommen im letzten Kalenderjahr vor der Arbeitseinstellung vor der Invalidität nicht übersteigt.

Bei den Hinterbliebenenrenten werden Einkommen angerechnet.

 

Schweizer Renten:

Eine Kumulierung von Altersrenten oder Invaliditätsrenten aus der 1. Säule (Grundsystem) und der 2. Säule (obligatorische Zusatzversorgung) mit Erwerbseinkommen ist erlaubt.

Bei den Hinterlassenenrenten werden Einkommen angerechnet.