Gesundheit

Ich bin Grenzgänger(in) – wo kann ich mich behandeln lassen?

Ich bin Grenzgänger – Wo kann ich mich behandeln lassen?

Bei der Inanspruchnahme von Leistungen wird zwischen Sachleistungen und Geldleistungen unterschieden. Sachleistungen können Sie als Grenzgänger grundsätzlich sowohl im Beschäftigungs-, als auch im Wohnland beanspruchen, das heißt, Sie können sich das Land, in dem Sie sich ärztlich behandeln lassen wollen, aussuchen. Hierzu müssen Sie sich von Ihrer Krankenkasse im Beschäftigungsland das Formular S 1 (respektive E 106) ausstellen lassen und können sich damit auch bei der/ einer Krankenkasse im Wohnland anmelden und dort so ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, als seien Sie im Wohnland krankenversichert. Geldleistungen, wie beispielsweise Krankengeld können Sie nur vom Krankenversicherungsträger Ihres Beschäftigungsstaates beanspruchen.

► Sachleistungen: Zu den Sachleistungen gehören Leistungen wie ärztliche Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen, verschreibungspflichtige Medikamente, Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalte sowie häusliche Krankenpflege.

► Geldleistungen: Zu den Geldleistungen gehören Leistungen wie das Mutterschaftsgeld und Krankengeld.