Gesundheit

Ich bin Grenzgänger(in) – wo bin ich versichert?

Ich bin Grenzgänger(in) – Wo bin ich versichert?

Grenzgänger im Sinne des Europäischen Koordinationsrechts sind Sie, wenn Sie in einem Land arbeiten, in einem anderen Land wohnen und in der Regel mindestens einmal wöchentlich von Ihrem Arbeits- an den Wohnort zurückkehren. Sie unterliegen sozialversicherungsrechtlich, also auch für die Krankenversicherung grundsätzlich den Vorschriften Ihres Beschäftigungslandes. Das heißt, Sie sind in der Regel in dem Land krankenversichert, in dem Sie arbeiten. Besondere Regeln gelten allerdings für Beschäftigte in der Schweiz. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen wählen, in welchem Land Sie sich krankenversichern wollen.

Für weitere Informationen, beachten Sie bitte die Rubriken:
Grenzgänger mit Arbeitsort in Deutschland
Grenzgänger mit Arbeitsort in Frankreich
Grenzgänger mit Arbeitsort in der Schweiz