Umzug ins Nachbarland

Der Umzug

Der Umzug

- Muss ich der Steuerbehörde etwas melden?


Einen Umzug nach Frankreich aus einem E.U Mitgliedsstaat benötigt keine besondere Zollformalität für Güter die zu privat und nicht gewerbliche Nutzung dienen. Allerdings fordern einige Güter, die auch zur private Nutzung dienen (Geld im Wert von über 7 600€, Kunstwerke, Waffen, Munitionen, Medikamente…) eine Zollanmeldung (Ausfuhr Erklärung). Informieren Sie sich frühzeitig über die Verboten und Beschränkungen.

Weitere Informationen auf den Webseiten der französischen und deutsche Zolldienste:

http://www.douane.gouv.fr/page.asp?id=59
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/a0_reisen_innerhalb_eg/index.html