Umzug ins Nachbarland

Der Umzug

Der Umzug

- Die Zollformalitäten


Seit dem 12. Dezember 2008 ist die Schweiz Teil des Schengener Raums. Es werden daher keine systematische Personenkontrolle mehr durchgeführt . Die Zollformalitäten haben sich aber nicht geändert.

Wenn Sie aus der Schweiz in ein Mitgliedsstaat der Europäische Union umziehen kann Ihr persönliches Guthaben zollfrei anhand eines Formulars in die E.U eingeführt werden. Dieses gilt auch für den PkW. Wenn es sich um einen Zweitwohnsitz handelt, raten wir Ihnen sich frühzeitig bei der Zollbehörde zu erkundigen.

Mehr Information auf der Webseite des schweizerischen Zoll http://www.ezv.admin.ch/index.html?lang=de