Umzug ins Nachbarland

Der Umzug

Der Umzug

Die Zollformalitäten

Bei der Einreise in die Schweiz mit anschließender Wohnsitznahme lässt sich Ihr Übersiedlungsgut (Hausrat) zollfrei in die Schweiz einführen. Erstellen Sie bereits beim Verpacken des Hausrats, der Möbel und Pflanzen im Heimatland eine Liste Ihrer mitgeführten Gegenstände. Aufgrund dieses Verzeichnisses müssen die Waren klar identifizierbar sein (Details sind jedoch nicht nötig).

Anlässlich der Einfuhr ist dem Einreisezollamt vorzulegen:
- ausgefüllter Veranlagungsantrag (18.44)
- Liste des Übersiedlungsgutes bzw. der einzuführenden Waren (Waren, auf welche die Voraussetzungen für die Abgabenbefreiung nicht zutreffen, sind am Schluss des Verzeichnisses als „zu verzollende Waren“ aufzuführen; vgl. Merkblatt "Rasch durch den Schweizer Zoll" unter http://www.ezv.admin.ch/dokumentation/01854/01857/index.html?lang=de).
- Schweizerische Aufenthaltsbewilligung oder entsprechende amtliche Zusicherung
- Ausländischer amtlicher Zulassungsschein für Automobile, Motorboote, …
- Nachweis über Erwerb oder Miete eines Hauses bzw. einer Wohnung

Das Zollamt kann auch noch weitere Unterlagen verlangen, wie z.B. eine Abmeldebestätigung des bisherigen ausländischen Wohnortes, Arbeitsvertrag usw.

Die Abfertigung Ihres Umzugsgutes muss unbedingt während den Öffnungszeiten der Zollämter erfolgen. Auskünfte über die jeweiligen Öffnungszeiten erhalten Sie bei der zuständigen Zollkreisdirektion bzw. Zolldienststelle:
http://www.ezv.admin.ch/kontakt/01912/index.html?lang=de
http://www.ezv.admin.ch/kontakt/01972/index.html?lang=de

Das Übersiedlungsgut ist mit der Wohnsitzverlegung, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach der Wohnsitznahme in die Schweiz einzuführen. Später kommende Einfuhren müssen Sie den Zollbehörden bei der ersten Einfuhr anmelden.

Wichtig: Nehmen Sie sich Zeit, die Vorschriften des Schweizer Zolls im Internet zu studieren.
Sie finden diese unter http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/zu_beachten/00352/index.html?lang=de


Beachten Sie insbesondere auch die in der rechten Seitenspalte aufgeführten Merkblätter und Formulare.