Familienleistungen

Ausnahmen bestätigen die Regel

Ausnahmen bestätigen die Regel


Für Endsandkräfte, Angehörige der Streitkräfte und Bezieher von Pensionen können unter Umständen Sonderregelungen bestehen.

 

Für Personen, die in einem deutschen Arbeitsverhältnis stehen und nach Frankreich oder in die Schweiz entsandt sind, ist die Familienkasse Offenburg zuständig.

 

Für Angehörige der in Deutschland stationierten französischen Streitkräfte und deren Familienangehörige gilt in der Regel das NATO-Truppenstatut; Ehepartner der Angehörigen der Truppe oder deren zivilen Gefolge Kindergeld gemäß Bundeskindergeldgesetz beantragen, und zwar bei der Familienkasse Nürnberg.

 

Auch im Ausland lebende Bezieher einer deutschen Rente können ggf. aus Deutschland Kindergeld erhalten. Zuständig ist die Familienkasse Nürnberg.

 

Auskunft erteilen die zuständigen Familienkassen; die Adressen finden Sie HIER.