Steuern, Abgaben und Zölle

die Grunderwerbssteuer

die Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Die Bundesländer legen den Steuersatz selbst fest. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beträgt dieser 3,5% des Kaufpreises. Im Unterschied zur Grundsteuer, die jährlich zu zahlen ist, fällt die Grunderwerbssteuer nur einmal beim Kauf eines Grundstückes an.