Diverses

Die verschiedenen Rechtsformen

Die verschiedenen Rechtsformen

In Frankreich kann der Unternehmensgründer zwischen unterschiedlichen Rechtsformen wählen. Die wichtigsten sind nachstehend aufgelistet:

  • Einzelunternehmen (EI)
  • Kollektivgesellschaft (SNC)
  • Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EURL oder Ein-Personen-SARL)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH (SARL)
  • Aktiengesellschaft AG (SA), die auch eine Genossenschaft sein kann (SCOP)
  • einfache Kommanditgesellschaft KG oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCS ou SCA)
  • vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS)
  • vereinfachte Ein-Personen-Aktiengesellschaft(SASU)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts GBR (SCP) und die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft für Freiberufler (SEL) der durch Vorschriften geregelten Berufsstände
  • Arbeitsgemeinschaft ARGE (GIE)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur gemeinsamen Nutzung von betrieblichen Einrichtungen (SCM)


Die Wahl der Rechtsform hängt vom Umfang des Vorhabens ab, aber auch von der Frage, ob man allein oder mit Partnern arbeiten möchte, welche Bedürfnisse der Firmengründer hat und vor allem, über welche Möglichkeiten er persönlich verfügt, um die finanziellen Risiken wie z.B. die Schuldenlast des Unternehmens, abzufangen. In Frankreich gilt das Prinzip der Einheit von privatem und Unternehmensvermögen. Damit sind gewisse Risiken verbunden. Die Unternehmensform ermöglicht die Unterscheidung zwischen Privat – und Firmenvermögen. Hat das Unternehmen Schulden, so kann die finanzielle Haftung des Unternehmers eingegrenzt werden.
Seit dem 1. Januar 2009 kann man sich auch für die Form der "Ich-AG oder Kleinunternehmer" entscheiden.

 

► Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
http://vosdroits.service-public.fr/pme/N16147.xhtml