Arbeitslosigkeit

Ich arbeite in Deutschland

Ich arbeite in Deutschland und bin von Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehendem Arbeitsausfall betroffen


Als Grenzgänger, der in Deutschland arbeitet, werden Sie als von Kurzarbeit betroffen angesehen, wenn:
- Sie vorübergehend von einem witterungsbedingten Arbeitsausfall betroffen sind (zwischen dem 1. November und dem 31. März),
- Sie aus einem technischen oder wirtschaftlichen Grund, den Ihr Unternehmen nicht zu verantworten hat, vorübergehend arbeitslos sind,
- Ihnen Ihr Gehalt wegen der Zahlungsunfähigkeit Ihres Arbeitgebers nicht ausbezahlt wurde,
- Sie langandauernd krank sind und Ihre Rechte bei Ihrer Krankenkasse erschöpft sind, wobei Sie weiterhin einen Arbeitsvertrag mit Ihrem deutschen Arbeitgeber haben.
=> Sie beziehen in diesem Fall IN DEUTSCHLAND Arbeitslosengeld.

Was passiert bei Kurzarbeit wegen witterungsbedingtem Arbeitsausfall?
Bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall haben Arbeitnehmer des Baugewerbes Anrecht auf Winterausfallgeld. Ihr Arbeitgeber reduziert Ihren Lohn und die deutsche Bundesagentur für Arbeit zahlt das Winterausfallgeld aus.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit aus unvorhersehbarem oder technischem Grund (Kurzarbeit)?
Bei Arbeitslosigkeit aus unvorhersehbarem oder technischem Grund (Kurzarbeit) oder bei wirtschaftlich verursachter Arbeitslosigkeit können Sie zusätzlich zu Ihrem reduzierten Arbeitslohn von der deutschen Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld erhalten.

Was passiert, wenn mir mein Arbeitslohn wegen Zahlungsunfähigkeit meines Arbeitgebers nicht ausbezahlt wird?
Im Fall von Insolvenz eines Arbeitgebers und Teilzahlung bzw. Nichtzahlung der Arbeitsentgelte kann die Agentur für Arbeit unter bestimmten Bedingungen die rückständigen Arbeitsentgelte in Form von Insolvenzgeld zahlen. Im Fall, dass sein Unternehmen Insolvenz anmeldet, hat der Arbeitnehmer Anrecht auf Insolvenzgeld für die drei letzten Arbeitsmonate vor der Insolvenz.

Was passiert bei langandauernder Krankheit, wenn der Anspruch auf Krankentagesgeld erschöpft ist (Aussteuerung)?
Im Fall einer langandauernden Krankheit und nach Erschöpfung von Ansprüchen auf Krankentagesgeld der Krankenkasse (Aussteuerung) können Sie von der Agentur für Arbeit im Rahmen der „Nahtlosigkeitsregelung“ (§125 SGB III) Leistungen erhalten.

 

Gewährung von Kurzarbeitergeld 

 

Kurzarbeitergeldrechner