Heirat und Familie

Notwendige Dokumente

Notwendige Dokumente

Schweizer Bürger:
Sie benötigen ihren Personenstandsausweis und einen Niederlassungsausweis oder eine Wohnsitzbescheinigung.

 

Ausländische Staatsangehörige:
Sie benötigen eine Wohnsitzbescheinigung, sowie die von Ihrem Staat ausgestellten Dokumente betreffend Geburt, Geschlecht, Name, Abstammung, Zivilstand und Staatsangehörigkeit.

 

Seit dem 1. Januar 2011 müssen ausländische Partnerinnen und Partner zudem nachweisen, dass sie sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten, bevor sie eine eingetragene Partner-schaft eingehen können. 

 

Partnerinnen oder Partner, die verheiratet gewesen sind oder in eingetragener Partnerschaft gelebt haben benötigen eine Bestätigung über die Eheauflösung oder die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.

 

Das Gesuchsformular für das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft ist beim Zivilstandsamt erhältlich.

 

 

Quelle: http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/gesellschaft/zivilstand/partnerschaft.html

 


Letzte Änderung: 17.08.2012