Heirat und Familie

Notwendige Dokumente

Notwendige Dokumente

Beide Partner müssen einen Identitätsausweis, einen Auszug aus der Geburtsurkunde, eine eidesstattliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass sie nicht in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen, die der Schließung des PACS entgegen stehen könnte, und eine eidesstattliche Erklärung mit der Adresse des gemeinsamen Wohnsitzes vorlegen. Handelt es sich um Ausländer, Personen, die nicht in Frankreich geboren bzw. die geschieden oder verwitwet sind, können weitere Unterlagen angefordert werden.

Das Paar muss der Gerichtsgeschäftsstelle außerdem einen Vertrag über die Organisation des gemeinsamen Lebens übergeben. Hierfür gibt es keine besonderen Vorschriften; es genügt, auf das PACS-Gesetz Bezug zu nehmen und die Modalitäten der finanziellen Unterstützung anzugeben, zu denen die Partner verpflichtet sind. Fehlt letztere Angabe, erfolgt die materielle Unterstützung proportional zu den jeweiligen Möglichkeiten jedes Partners.