Heirat und Familie

Notwendige Dokumente

Notwendige Dokumente

Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes (am Hauptwohnsitz)
  • Eine Abstammungsurkunde (vom Standesamt am eigenen Geburtsort) als Nachweis der Geburt
  • Eine beglaubigte Abschrift des Familienbuchs der Eltern (vom Standesamt, bei dem die Eltern die Ehe geschlossen haben) als Nachweis der Ungebundenheit
  • Wer schon einmal verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft eingegangen war, hat alle Ehen und Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung anzugeben und urkundlich nachzuweisen (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil etc.)
  • Ggf. Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade

 

Bei Auslandsbeteiligung sind folgende Dokumente notwendig:

  • Lebenspartner mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen diese durch ein amtliches Ausweispapier mit Angabe der Staatsangehörigkeit oder durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates nachweisen.
  • Ebenfalls notwendig ist eine „Ledigkeitsbescheinigung“, sofern dies nach Heimatrecht möglich ist.
  • Ausländische Urkunden müssen in der Regel mit einer sog. „Legalisation“ versehen sein. Über die Erfordernisse solcher Nachweise ist im Einzelfall zu entscheiden. Zu den Dokumenten müssen in der Regel Übersetzungen von einem vereidigten Urkundenübersetzer beigelegt werden.
  • Alle Bescheinigungen dürfen in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.