Arbeit

Muss ich den Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren ?

Muss ich den Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren ?

Der Arbeitgeber soll über das Bestehen der Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung informiert werden, sobald der Arbeitnehmerin der Zustand bekannt ist. Die Mitteilungspflicht ist aber lediglich eine Soll-Vorschrift. Der Zeitpunkt der Mitteilung bleibt der Arbeitnehmerin überlassen. Es sei denn, vertragliche Mitteilungspflichten liegen vor. (z.B. Tarifverträge)
Der Mutterschutz besteht grundsätzlich auch wenn der Arbeitgeber nicht informiert ist, doch können dann keine entsprechenden Mutterschutznormen am Arbeitsplatz eingefordert werden.
Ist der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert, so ist er verpflichtet eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde weiterzuleiten.
Der Arbeitgeber darf ansonsten Dritte nicht über die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin informieren.