Heirat und Familie

Kann ich/muss ich meinen Namen in Folge der Heirat ändern?

Kann ich/muss ich meinen Namen in Folge der Heirat ändern?

Nach Art. 160 ZGB kann als gemeinsamer Ehename zum einen der Name des Ehemanns festgelegt werden, so dass beide Eheleute den Familiennamen des Ehemannes tragen. Die Ehefrau kann aber gegenüber dem Zivilstandsbeamten/-beamtin bzw. dem zuständigen Konsulat erklären, dass sie ihren bisherigen Namen dem Familiennamen vorne anstellen will, damit führt die Ehefrau einen Doppelnamen. Hat die Ehefrau bereits bei Eheschließung einen Doppelnamen getragen, so kann sie nur den ersten und somit früheren Namen voranstellen.

Eine Besonderheit besteht, wenn der Name der Ehefrau als gemeinsamer Ehename festgelegt werden soll. In diesem Falle müssen die Eheleute bei der Regierung des schweizerischen Wohnsitzkantons oder, wenn kein Wohnsitz in der Schweiz besteht, bei der Regierung des Heimatkantons ein Gesuch um Namensänderung nach Art. 30 Abs. 2 ZGB stellen. Der Name der Ehefrau gilt dann, nach Erteilung der Bewilligung, als Familienname und wird auch von den gemeinsamen Kindern getragen. Der Ehemann kann aber hierbei mittels Erklärung seinen früheren Namen voranstellen, damit führt der Ehemann einen Doppelnamen.

Ausländische Eheschließende können mittels einer Erklärung vor dem Zivilstandsamt oder dem schweizerischen Konsulat Ihr nationales Namensrecht wählen.

Als Eheleute können Sie neben dem Familiennamen im Alltag beide auch den so genannten Allianznamen verwenden. Er setzt sich aus dem Familiennamen und dem vorehelichen Namen der Frau oder des Mannes zusammen. An erster Stelle steht der Familienname, der voreheliche Name wird mit einem Bindestrich angefügt. Der Allianzname ist kein amtlicher Name und wird deshalb im Zivilstandsregister nicht eingetragen. Wer bei der Heirat den Namen des Ehemannes bzw. der Ehefrau annimmt, kann den Allianznamen jedoch auf Wunsch im Pass und in der Identitätskarte eintragen lassen.

Nicht möglich ist, dass beide Eheleute ihre bisherigen Namen beibehalten.