Steuern, Abgaben und Zölle

Die Zölle

Die Zölle

Der Verkehr von Waren innerhalb der EU ist nicht zollpflichtig. Mit der Zollunion wurden die Zölle an den Grenzen innerhalb der EU abgeschafft und ein einheitliches System zur Besteuerung von Einfuhren eingeführt. Die Zollunion ist ein einheitlicher Handelsraum, in dem alle Waren frei verkehren, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder aus Drittländern eingeführt wurden.

Da die Schweiz hingegen kein Mitgliedsstaat der EU ist, fallen bei jedem Warenverkehr über die Grenze grundsätzlich Zölle an - von bestimmten Ausnahmen (Umzug, …) abgesehen.

Auskünfte zu den im einzelnen geltenden Regelungen beim Warenverkehr über die Landesgrenzen erteilt die zuständige Zollbehörde: