Steuern, Abgaben und Zölle

Handänderungssteuer und Grundstückgewinnsteuer

Handänderungssteuer und Grundstückgewinnsteuer

Diese wird in einigen Kantonen (so u.a. BL, BS, SO, JU) beim Verkauf ("Handänderung") von Immobilien erhoben. Sie ist unabhängig von einem ggf. hierbei erzielten Gewinn und wird i.d.R. vom Erwerber bezahlt.

► vgl. z.B. http://www.steuern.bs.ch/handaenderungssteuer


Achtung: die Handänderungssteuer ist nicht zu verwechseln mit der Grundstückgewinnsteuer. Letztere wird vom Veräusserer auf einen bei einem Grundstückverkauf erzielten Gewinn erhoben. Sie wird in einigen Fällen aufgeschobe, so bei Verwendung des Verkaufserlöses zum Erwerb einer selbst genutzten Ersatzliegenschaft innerhalb der Schweiz).

► vgl. z.B. http://www.steuern.bs.ch/grundstueckgewinnsteuer.htm