Arbeit

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist kann durch Tarifverträge bestimmt werden. Ihre Dauer ist abhängig von der Vorbeschäftigungszeit.
Bei der Kündigung aufgrund schwerer Verfehlung (außerordentliche Kündigung) muss sich der Arbeitgeber an keine Kündigungsfrist halten.

Bei einer Selbstkündigung muss eine Kündigungsfrist beachtet werden :
- wenn das Gesetzt dies bestimmt (Probezeit, Schwangere, Mutterschaftsurlaub);
- wenn ein Tarifvertrag dies bestimmt;
- wenn sich dies aus der betrieblichen Übung ergibt.

 

Letzte Änderung: 03.09.2012