Arbeit

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist

Generell wird die Kündigungsfrist durch den Arbeitsvertrag, durch den Normalarbeitsvertrag der jeweiligen Berufsgattung oder durch den Gesamtarbeitsvertrag definiert. Fehlt ein Vertrag oder eine Regelung, kommen die Bestimmungen des Obligationenrechts zur Anwendung (Art. 335a ff OR):
  • In der Probezeit: sieben Tage
  • Im ersten Dienstjahr: ein Monat
  • Vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr: zwei Monate
  • Ab dem zehnten Dienstjahr: drei Monate


Nach der Probezeit kann die Kündigung nur auf Ende Monat ausgesprochen werden. Damit das Kündigungsschreiben rechtskräftig ist, muss es vor Beginn der Kündigungsfrist bei der gekündigten Person eintreffen.