Heirat und Familie

Heirat und Familie

Heirat und Familie

Heiraten und eine Familie gründen sind Rechtsakte, die in der Regel dem nationalen Familienrecht eines jeden Landes unterliegen. Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie miteinander verbundenen Personen regelt.

Wenn Partner unterschiedlicher Nationalität heiraten oder eine Ehe im Ausland geschlossen wird, wenn Kinder im Ausland geboren werden oder wenn die Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, stellt sich oft die Frage, welches Recht anwendbar ist.