Renten

In Deutschland

In Deutschland

Die Altersversorgung aus der gesetzlichen Sozialversicherung wird von der Deutschen Rentenversicherung getragen. In ihr sind grundsätzlich Arbeitnehmer versichert; für Beamte und Selbständige gelten andere Vorsorgesysteme. Eine allgemeine gesetzliche Zusatzversorgung existiert nicht. Einzelne Tarifverträge oder Arbeitsverträge können eine betriebliche Zusatzversorgung vorsehen. Die private Altersvorsorge wird durch steuerliche Anreize gefördert (z.B. Riester-Rente).

 

Die Regelaltersrentengrenze liegt heute bei 65 Jahren; vom Jahr 2012 (Rentenbeginn) an wird diese Altersgrenze stufenweise auf den 67. Geburtstag angehoben. Regelaltersrente erhält der Versicherte, wenn er die allgemeine Wartezeit (Beitrags- und Ersatzzeiten) von 5 Jahren erfüllt hat und die für ihn zutreffende Regelaltersgrenze erreicht hat (65 bis 67 Jahre). Vorgezogene Altersrenten (ab 60, 63 bzw. 65 Jahren) können unter bestimmten Bedingungen von folgendem Personenkreis bezogen werden: Arbeitslose, langjährig Versicherte, Frauen, Schwerbehinderte.

 

Unter dem folgenden Link können Sie weitere Informationen erhalten:

 

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Navigation/_home_node.html