Diverses

im Elsass oder an der Mosel

im Elsass oder an der Mosel

 

VEREINSSTRUKTUR IN DEN REGIONEN ELSASS UND MOSEL

 

Die Vereine, die ihren Sitz in den Regionen Elsass und Mosel haben, sind dem in Frankreich geltenden „Gesetz 1901" nicht unterworfen. Sie unterliegen eigenen Bedingungen, die auf die Zeit zwischen 1870 und 1918 zurückzuführen sind, als die Gebiete dem Deutschen Reich angehörten. Alles was die Gründung und Gestaltung des Vereins betrifft, ist vom „lokalen Recht" geregelt.

 

Bei der Anmeldung müssen mindestens sieben Vereinsgründer und Mitglieder beteiligt sein. Die Mitgliederzahl darf drei Personen nicht unterschreiten.

 

 

HINWEISE ZUR GRÜNDUNG EINES VEREINS AUF „LOKALEM RECHT"

 

Es gibt fünf bedeutende Etappen:

 

  1. Das Projekt formulieren

 

Was ist das Projekt? Was ist das Ziel? Warum möchte ich solche Projekte unternehmen? Für wen? Mit wem? Wie? Mit welchen  Hilfsmitteln?

Zur Gründung des Vereins sind mindestens sieben Personen erforderlich. Ein Protokoll wird von diesen Gründungsmitgliedern angefertigt und unterschrieben.

 

  1. Die Satzung

 

Was die Satzung anbelangt, lässt das Gesetz eine große Freiheit für die Gründungsmitglieder. Der Vereinszweck muss formuliert werden, die Organe des Vorstands aufgestellt, ihre Größe festgelegt, und die Funktionsweise des Vereins aufgezeigt.

 

  1. Die Satzung verabschieden.

 

Sobald die Satzung schriftlich festgelegt wurde, muss diese von den Mitgliedern anerkannt werden. Eine Versammlung mit den Gründungsmitgliedern und/oder jenen die sich für das Projekt interessieren, muss einberufen werden: es handelt sich um die Hauptversammlung. Über diese Versammlung ist ein Protokoll zu schreiben. Der Vereinsvorstand wird aufgestellt und die Liste der Vorstandsmitglieder wird erstellt.

 

  1. Den Verein eintragen

 

Ihr Verein wird zur Eintragung beim „Tribunal d'Instance" (Amtsgericht) angemeldet.

Sie brauchen:

 

  • - Die Originalsatzung des Vereins sowie eine Abschrift der Satzung
  • - Das Gründungsprotokoll
  • - Die Liste der Vorstandsmitglieder
  • - Das Anmeldeformular

 

Kontaktieren Sie das für Sie zuständige Amtsgericht. Falls die Unterlagen vollständig sind und den Vorgaben des „lokalen Rechts" entsprechen, werden diese anschließend an die Préfecture (Landratsamt) weitergeleitet. Diese trägt den Verein im Vereinsregister innerhalb von sechs Wochen ein.

 

  1. Bekanntmachung der Eintragung

 

Der Amtschreiber veranlasst die Bekanntmachung der Eintragung im amtlichen Anzeigenblatt. Dieses Blatt ist erforderlich, um bestimmte Fördermittel zu bekommen.

 

 

VERPFLICHTUNGEN

 

1. Kontaktieren Sie das Amtsgericht im Fall einer,

 

  • - Änderung der Satzung
  • - Änderung des Vereinsvorstands
  • - Änderung des Vereinssitzes

Und übergeben Sie dem Amtsgericht:

 

  • - Das Protokoll der Hauptversammlung, die die Änderungen anerkannt hat.
  • - Die geänderte Satzung
  • - Die Vorstandsmitgliederliste

 

2. Unterrichten Sie das Amtsgericht über die Auflösung oder die Niederlegung des Vereins.

 

 

VEREINSORGANISATION

 

Die Vereine können sich frei organisieren. Jedoch verpflichtet sie das Gesetz einen Vorstand zu wählen. Dieser Vorstand ist für die Verwaltung des Vereins zuständig.

 

 

HILFREICHE KONTAKTE

 

Tribunal d'Instance de Colmar 

10 rue des Augustins 

68020 COLMAR 

Tél. : 03 89 24 45 24

Union Régionale du Bénévolat Associatif 

4 rue des Castors 

68100 MULHOUSE

Tél. : 03 89 43 36 44

www.benevolat.org

Institut du Droit Local Alsacien Mosellan 

8 rue des Ecrivains

67061 STRASBOURG

Tél. : 03 88 35 55 22

www.idl-am.org

Réseau des Structures de Soutien aux

Associations en Région Alsace

www.reseau-sara.org

email : Infos@Reseau-Sara.org

 

Quelle : http://www.locoartefact.org/docloco/creeruneasso.pdf