Heirat und Familie

im Falle einer Heirat

im Falle einer Heirat

Durch die richterliche Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft der Ehegatten erlischt die Verpflichtung zu einer gemeinsamen Lebensführung. Diese Aufhebung ist faktisch nicht von rechtlicher Bedeutung. Die Gatten bleiben verheiratet: Die Aufhebung der häuslichen Lebensgemeinschaft hat immer Gütertrennung zur Folge, doch alle anderen Konsequenzen und Verpflichtungen, die eine Ehe nach sich zieht, bleiben bestehen, insbesondere die Verpflichtung zur Treue und zur gegenseitigen Unterstützung.

Die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft der Ehepartner erfolgt in denselben Fällen und unter denselben Bedingungen wie ein Scheidungsurteil.

Nach zwei Jahren Trennungszeit wird das Urteil auf Antrag eines der Ehepartner von Rechts wegen in ein Scheidungsurteil umgewandelt. Wurde die häusliche Gemeinschaft jedoch in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben, muss ein gemeinsamer neuer Antrag gestellt werden, um das Urteil in ein Scheidungsurteil umzuwandeln.