Gesundheit

Was mache ich bei einer akuten Erkrankung im Ausland?

Was mache ich bei einer akuten Erkrankung im Ausland?

Wenn Sie einen Unfall haben oder sich bei einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln lassen müssen, haben Sie mit der sogenannten Europäischen Krankenversicherungskarte, die häufig auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte abgedruckt ist, Anspruch auf medizinische Behandlung. Es besteht Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Die europäische Krankenversicherungskarte hat innerhalb der EU sowie auch in der Schweiz Gültigkeit. Damit können medizinische Leistungen zu denselben Bedingungen in Anspruch genommen werden, wie sie für die Versicherten des Gastlandes gelten. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten erstattet.